Daher ist es gerade für viele junge Patienten der erste operative Eingriff und aufgrund von unzureichenden Informationen mit größeren, unbegründeten Ängsten verbunden. Nicht alle Weisheitszähne müssen grundsätzlich entfernt werden.
Durch eine eingehende Anamnese über die Beschwerden der letzten Monate im Bereich der Weisheitszähne und die ergänzende klinische sowie röntgenologische Untersuchung kann ihr Behandler abschätzen, ob es sinnvoll ist, den Weisheitzahn zu entfernen.
Bei jedem Patient muss individuell abgewogen werden, ob der Nutzen einer Entfernung der Weisheitzähne das jeweilige Risiko des operativen Eingriffs überwiegt. Hierbei kommt es vor allem auf die klinische Erfahrung ihres Behandlers an.
Im Einzelfall kann dieser auch zur Reduktion Ihres Risikos bzw. des Ihres Kindes eine 3-dimensionale Bildgebung empfehlen (Digitale-Volumentomographie).
Durch die 3-dimensionale Darstellung kann die Lagebeziehung des Weisheitzahnes zum Unterkiefernerv abgeschätzt werden, falls es hierfür in der 2-dimensionalen Aufnahme (Orthopantomographie) einen Hinweis gibt.
Gemäß der gültigen Leitlinie "Operative Entfernung von Weisheitszähnen" gibt es anerkannte Indikationen zur Entfernung von Weisheitszähnen (S2k-Leitlinie: Operative Entfernung von Weisheitszähnen; 007/003 - Operative Entfernung von Weisheitszähnen):
Wann können die Weisheitszähne belassen werden ? (S2k-Leitlinie: Operative Entfernung von Weisheitszähnen; 007/003 - Operative Entfernung von Weisheitszähnen):
Weisheitszähne sollen belassen werden, wenn:
a) eine spontane, regelrechte Einstellung der Weisheitszähne in die Zahnreihe zu erwarten
ist
b) eine Extraktion anderer Zähne und/oder eine kieferorthopädische Behandlung mit Einordnung des Zahnes durchgeführt werden soll
c) bei tief impaktierten und verlagerten Zähnen ohne klinisch bzw. radiologisch nachweisbare pathologische Befunde ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht
d) sie für eine prothetische Versorgung genutzt werden sollen
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/007-003l_S2k_Weisheitszahnentfernung_01-2013.pdf
In unserer Praxis erfolgt die Abwägung und ggf. notwendige Enfernung durch einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie. Dieser hat sich nicht nur klinisch sondern auch wissenschaftlich mit der Behandlung von Weisheitszähnen auseinandergesetzt.
Hierdurch gewährleisten wir eine sichere und schonende Behandlung.
Alle weiteren chirurgischen Eingriffe erfolgen immer durch einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie bzw. Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, der die Eingriffe unter den Gesichtspunkten der aktuellen Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften durchführt.
Hierzu zählen implantologische Eingriffe, Wurzelspitzenresektionen, augmentative Verfahren im Kieferbereich, Entfernung von Kieferzysten etc.
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/007-007.html